Außergerichtliche Streitbeilegung
Staatlich anerkannte Gütestelle
Freiwillige Güteverfahren in zivilrechtlichen Streitigkeiten – mit dem Ziel, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Auch wenn ein Konflikt aus dem Bereich des Zivilrechts bereits besteht und eine streitige Auseinandersetzung nicht mehr vermeidbar erscheint, kann die Durchführung eines freiwilligen Güteverfahrens vor unserer zur Neutralität und Unparteilichkeit verpflichteten staatlich anerkannten Gütestelle dazu beitragen, dass diese Streitigkeit auf außergerichtlichem Wege beigelegt wird. Das bedeutet in der Regel eine Zeit- und Kostenersparnis für die Beteiligten.
Als staatlich anerkannte Gütestelle führen wir freiwillige Güteverfahren in zivilrechtlichen Streitigkeiten durch und versuchen dabei, den Parteien zu einer schnellen und kostengünstigen Konfliktbeilegung zu verhelfen, ohne dass es eines gerichtlichen Verfahrens bedarf.
Auch ohne ein Gerichtsverfahren ist der vor der Gütestelle erzielte Vergleich zwischen den Parteien bindend und ohne zusätzliche Titulierung vollstreckbar.
Downloads
Antragsformulare
Gerne stellen wir Ihnen nachfolgend die Antragsformulare zur Einleitung eines Güteverfahrens vor unserer Gütestelle zur Verfügung.
- Güteantrag online editierbar PDF herunterladen
- Güteantrag zum Ausdrucken PDF herunterladen
- Güteantrag für RAe editierbar PDF herunterladen
- Güteantrag für RAe zum Ausdrucken PDF herunterladen
Verfahrensordnung
Unsere Verfahrensordnung können Sie nachfolgend herunterladen, um einen Einblick in das Verfahren an sich und die Kosten eines Güteverfahrens vor unserer Gütestelle zu erhalten. Die Verfahrensordnung ist verbindliche Grundlage für die Durchführung eines Güteverfahrens vor unserer Gütestelle.
Verfahrensordnung LSS Gütestelle PDF herunterladenFAQ
Häufige Fragen zum Güteverfahren
Welche Streitigkeiten können vor der Gütestelle verhandelt werden? +
Die Gütestelle ist für zivilrechtliche Streitigkeiten zuständig – zum Beispiel Vertragsstreitigkeiten. Nicht geeignet ist das Verfahren für strafrechtliche, familienrechtliche oder arbeitsrechtliche Streitigkeiten.
Muss die Gegenseite dem Verfahren zustimmen? +
Ja. Das Güteverfahren ist freiwillig und setzt die Bereitschaft beider Parteien zur Teilnahme voraus. Ohne Zustimmung der Gegenseite kann kein Verfahren durchgeführt werden. Die Gütestelle kontaktiert die Gegenseite nach Eingang des Antrags und bittet um Stellungnahme zur Teilnahme.
Was kostet ein Güteverfahren? +
Die Kosten richten sich nach der Verfahrensordnung der Gütestelle und hängen vom Streitwert ab. Details entnehmen Sie bitte der Verfahrensordnung (PDF) .
Wie lange dauert ein Güteverfahren? +
Das hängt vom Einzelfall ab. Ein Güteverfahren ist in der Regel deutlich schneller abgeschlossen als ein gerichtliches Verfahren – oft innerhalb weniger Wochen. Voraussetzung ist die Mitwirkung beider Parteien.
Ist der erzielte Vergleich rechtlich bindend und vollstreckbar? +
Ja. Ein vor der Gütestelle geschlossener Vergleich ist für beide Parteien verbindlich und ohne zusätzliche gerichtliche Titulierung vollstreckbar – er hat damit dieselbe Wirkung wie ein gerichtlicher Vergleich.
Was passiert, wenn keine Einigung erzielt wird? +
Kommt keine Einigung zustande, wird das Güteverfahren beendet und den Parteien steht der ordentliche Rechtsweg offen. Der Versuch der gütlichen Einigung vor einer staatlich anerkannten Gütestelle erfüllt zudem die gesetzliche Voraussetzung für bestimmte Klageverfahren (§ 15a EGZPO).
Hemmt die Einleitung eines Güteverfahrens die Verjährung? +
Ja. Die Einreichung des Gütenantrags bei einer staatlich anerkannten Gütestelle hemmt gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB die Verjährung. Die Hemmung beginnt mit dem Eingang des Antrags bei der Gütestelle und endet sechs Monate nach Beendigung des Verfahrens. Dies kann insbesondere dann bedeutsam sein, wenn ein Anspruch kurz vor der Verjährung steht.
Wie leite ich ein Güteverfahren ein? +
Das Verfahren wird durch Einreichung eines schriftlichen Gütenantrags eingeleitet. Nutzen Sie dafür bitte die oben bereitgestellten Antragsformulare. Nach Eingang des Antrags erhalten Sie alle weiteren Informationen zum Ablauf.
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Für Fragen rund um das Güteverfahren nutzen Sie bitte das Formular. Für die Einleitung eines Verfahrens verwenden Sie bitte die oben bereitgestellten Antragsformulare.