Gütestelle

staatlich anerkannte Gütestelle

Auch wenn ein Konflikt aus dem Bereich des Zivilrechts bereits besteht, und eine streitige Auseinandersetzung nicht mehr vermeidbar erscheint, kann die Durchführung eines freiwilligen Güteverfahrens vor unserer zur Neutralität und Unparteilichkeit verpflichteten staatlich anerkannten Gütestelle dazu beitragen, dass diese Streitigkeit auf außergerichtlichem Wege beigelegt wird, was in der Regel eine Zeit- und Kostenersparnis für die Beteiligten bedeutet. 
Als staatlich anerkannte Gütestelle führen wir freiwillige Güteverfahren in zivilrechtlichen Streitigkeiten durch und versuchen dabei, den Parteien zu einer schnellen und kostengüstigen Konfliktbeilegung zu verhelfen, ohne dass es eines gerichtlichen Verfahrens bedarf.

Auch ohne ein Gerichtsverfahren ist der vor der Gütestelle erzielte Vergleich zwischen den Parteien bindend und ohne zusätzliche Titulierung vollstreckbar.

Gerne stellen wir Ihnen nachfolgen die Antragsformulare zur Einleitung eines Güteverfahrens vor unserer Gütestelle zur Verfügung. 
Unsere Verfahrensordnung können Sie sich nebenstehend herunterladen, um einen Einblick über das Verfahren an sich und die Kosten eines Güteverfahrens vor unserer Gütestelle zu erhalten. Die Verfahrensordnung ist verbindliche Grundlage für die Durchführung eines Güteverfahrens vor unserer Gütestelle.

Kontaktformular

Share by: